Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2005 - I-3 Wx 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3919
OLG Düsseldorf, 03.06.2005 - I-3 Wx 13/05 (https://dejure.org/2005,3919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2005 - I-3 Wx 13/05 (https://dejure.org/2005,3919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - I-3 Wx 13/05 (https://dejure.org/2005,3919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung; Zuweisung von Sondereigentum an einen Miteigentümer; Recht zum Besitz eines Miteigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern; Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2; ; BGB § 951; ; BGB § 985; ; BGB § 990; ; BGB § 996

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbau und Vermietung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Dachgeschosses einer Wohnanlage durch einen der Wohnungseigentümer - Zur Herausgabe des Besitzes und des Mietzinses an die Gemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum: Bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 705
  • ZMR 2005, 802
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2005 - 3 Wx 13/05
    Der Verpflichtete muss sich aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet haben, dieser werde sein (vermeintliches) Recht nicht mehr geltend machen, und wegen des geschaffenen Vertrauenstatbestandes muss die verspätete Geltendmachung des Rechts als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheinen (BGH NJW 2003, 824; Palandt-Heinrichs a. a. O. Rdz. 93 ff.).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2005 - 3 Wx 13/05
    Der Beteiligte zu 2 hat also seinerseits - ebenso wie Derjenige, der auf fremdem Boden gebaut hat - nicht nur keinen Anspruch auf Verwendungsersatz, sondern auch keinen Bereicherungsanspruch aus §§ 951, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Verwendungskondiktion) (vgl. BGHZ 41, 157; Palandt-Bassenge § 994 Rdz. 4).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02

    Haftung des bösgläubigen Besitzers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2005 - 3 Wx 13/05
    Denn der Beschwerdeführer hat das ihm nicht als Sondereigentum zugewiesene Dachgeschoss in Besitz genommen und sich - folgt man seiner Einlassung - nicht durch Einblick in die Teilungserklärung oder das Grundbuch über die Eigentumsverhältnisse informiert, was nach den gegebenen Umständen nahe gelegen und sich jedem verständigen Wohnungseigentümer aufgedrängt haben würde (ähnlich BGH V ZR 360/02 vom 19. September 2003 betreffend Überbau).
  • BGH, 29.09.1995 - V ZR 130/94

    Ausschluß des allgemeinen Bereicherungsrechts hinsichtlich des Ersatzes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2005 - 3 Wx 13/05
    Für Verwendungen, die nicht nach §§ 994 ff. BGB zu ersetzen sind, kann aber auch nicht Ersatz nach §§ 812 ff. BGB - Verwendungskondiktion - verlangt werden (Palandt-Bassenge BGB 64. Auflage 2005, Vorbem. v § 994 Rdz. 15); der Ausschluss erstreckt sich auch auf den Ersatz von Aufwendungen, die nicht Verwendungen im Sinne von §§ 994 ff. sind, BGH NJW 1996, 52).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2006 - 21 S 545/04

    EInstufung eines Kellers als Sondereigentum im Rahmen einer

    Voraussetzung für das Vorliegen des Umstandsmoments ist, dass sich der Verpflichtete aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dieser werde sein (vermeintliches) Recht nicht mehr geltend machen, und wegen des geschaffenen Vertrauenstatbestandes muß die verspätete Geltendmachung des Rechts als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheinen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2005, I - 3 Wx 13/05 n.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht